Wie beeinflusst eine Hyperprolaktinämie/ ein Prolaktinom mein tägliches Leben?

Medikamentenverschreibung
Alle Medikamente, die zur Behandlung einer Hyperprolaktinämie oder eines Prolaktinoms benötigt werden, müssen durch die Krankenkasse übernommen werden. Dies betrifft zum einen die Medikamente zur Absenkung des Prolaktinspiegels, zum anderen auch andere Hormonpräparate, sollten - wie es in seltenen Fällen vorkommt - andere Hormonachsen nicht mehr ausreichend funktionieren (Hoden-, Eierstockfunktion, Schilddrüsenfunktion, Nebennierenfunktion). Auch wenn Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden die Kosten von Ihrer Privatkasse übernommen. Sollte es Probleme geben, setzen Sie sich mit Ihrem Spezialisten (Endokrinologen) in Verbindung.

Fahrerlaubnis
Grundsätzlich besteht bei der Hyperprolaktinämie/dem Prolaktinom keine Einschränkung zum Führen eines Kraftfahrzeuges, sofern keine Störungen des Sehens vorliegen. In diesen Fällen brauchen Sie Ihre Führerscheinstelle nicht zu informieren. Bei Vorliegen von Sehstörungen müssen Sie nach Rücksprache mit Ihrem Augenarzt Ihre Führerscheinstelle informieren und das Lenken von Kraftfahrzeugen unterlassen.

Rentenanspruch
In aller Regel lässt sich eine Hyperprolaktinämie bzw. ein Prolaktinom so gut behandeln, dass eine Berentung nicht notwendig ist, da Sie mit dieser Erkrankung voll leistungsfähig sind, sofern die Medikamente eingenommen werden. In seltenen Fällen kommt es zu einer Einschränkung (Gesichtsfeldveränderung, Sehstörung). In einer solche Situation werden Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten gewährt. Dazu ist ein ärztliches Gutachten für den gesetzlichen Rentenversicherungsträger erforderlich. Der begutachtende Arzt muss dazu feststellen, welche leistungsmindernden Funktionsstörungen durch diese Erkrankung hervorgerufen wurden.